Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die wichtigste rechtliche Grundlage für Versicherungsverträge, ist grundlegend überarbeitet worden - zum Vorteil der Versicherungsnehmer.
| VVG-Reform |
|
|
|
Das alte VVG stammte im Wesentlichen aus dem Jahr 1908. Es wurde den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr gerecht. Außerdem gab das alte VVG die Rechtslage nur unvollständig wieder, da die umfangreiche Rechtsprechung zum großen Teil nicht im Gesetz abgebildet war. Das neue VVG gilt seit dem 1. Januar 2008 für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Versicherungsverträge. Für Altverträge, die bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, findet bis zum 31. Dezember 2008 grundsätzlich noch das alte Recht Anwendung. Ab 1. Januar 2009 gilt dann auch für diese Altverträge das neue VVG. Eine Ausnahme ist für Versicherungsfälle zu Altverträgen vorgesehen, die bis zum 31. Dezember 2008 eintreten. Für diese gilt auch nach diesem Stichtag das alte Recht. Nachstehend sind die wichtigsten Änderungen in Form von Fragen und Antworten aufgelistet. |


VVG-Reform

